Österreichische Richtlinie zu Innenschalenbeton
Richtlinie der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (öbv), Wien/A, Dezember 2012. 90 Seiten, DIN A4 mit 42 Abb./Tab. und 50 Quellen, gebunden € 45. www.bautechnik.pro
Die Richtlinie „Innenschalenbeton“ – erstmals 1995 aufgelegt und 2003 überarbeitet – liegt nun in der 3. Fassung vor, vom Arbeitskreis „Beton im Tunnelbau“ auf den letzten Erfahrungsstand der Fachgebiete Betontechnologie, Konstruktion und Bauausführung gebracht. Sie ist für das Herstellen von Innenschalen aus Beton, vorzugsweise im Verkehrstunnelbau in geschlossener Bauweise, bei Wasserstollen, Schächten und Kavernen sowie für die offene Bauweise mit Gewölbequerschnitt anzuwenden; ausgenommen sind wasserundurchlässige Bauwerke in offener Bauweise (Weiße Wannen).
Innenschalenbeton ist aus den vorgesehenen Betonbestandteilen (Zement, Zusatzstoffe, Gesteinskörnungen, Wasser und Zusatzmittel) so zusammenzusetzen, dass unter den erwarteten Verhältnissen auf der Baustelle die geforderten Eigenschaften für diesen Beton mit Sicherheit erreicht werden. Aus betontechnologischer Sicht ist hervorzuheben, dass zur besseren Übersicht die Anforderungen an den Innenschalenbeton in Grundanforderungen, Anforderungen an die hauptsächlich eingesetzten Regelbetone und Anforderungen an Sonderbetone eingeteilt wurde. Die Regelbetonsorten decken nun die meisten für Tunnelinnenschalen vorkommenden Expositionen mit feststehenden Konzepten ab und schaffen damit einfache, klare Regeln für Planung und Ausführung.
In der Ausführung unterscheidet man bewehrte und unbewehrte Innenschalen mit und ohne Abdichtung sowie wasserundurchlässige Innenschalen (WDI). Die Ermittlung des Regelprofils für die Planung und vertragliche Gestaltung sowohl für den zyklischen als auch kontinuierlichen Vortrieb wird neu geregelt und die Betondeckung für die maßgebenden Parameter Korrosionsschutz und Brandschutz festgelegt. Mit den Ausschreibungsempfehlungen werden auch die vertraglichen Festlegungen für die Einhaltung der maximal zulässigen Bauteiltemperatur geschaffen. Eingegangen wird auch auf Sonderverfahren, wie Innenschalen aus Spritzbeton, Tübbings aus Beton, Faserbeton und Innenschalen für Instandsetzungen.
Die Richtlinie gilt auch für Zwischendecken und Lüftungstrennwände für Straßentunnel sowie für die Zwischenwände im Tunnel (Nischen, Schleusenwände, Quer- und Rettungsstollen), nicht jedoch für das Herstellen von Leiteinrichtungen im Verkehrstunnel. Auf zugehörige Regelwerke wird in der Richtlinie hingewiesen, ebenso auf weiteres Schrifttum.⇥G.B.