Schweiz

2. Röhre Gotthard-Straßentunnel: Baubeginn der Vorarbeiten im Sommer 2020

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Dezember 2019 das Ausführungsprojekt für den Bau der zweiten Gotthardröhre geprüft und die Planungsgenehmigungsverfügung unter Auflagen erteilt. Das Bundesamt für Straßen (ASTRA) erarbeitet die bautechnischen Einzelheiten. Baubeginn der Vorarbeiten soll – laut Planungsstand vor dem Coronavirus-Ausbruch – bereits im Sommer 2020 sein.
Der bestehende Tunnel mit zwei Fahrstreifen in einer Röhre wurde 1980 eröffnet und muss saniert werden, wozu eine mehrjährige Sperrung notwendig ist. Um auf der Gotthardachse trotzdem ganzjährig eine Straßenverbindung beibehalten zu können, hatte die Schweizer Regierung entschieden, eine zweite Röhre zu bauen und den bestehenden Tunnel anschließend zu sanieren.
Beim Bau der zweiten Röhre fallen 6,3 Millionen Tonnen Ausbruchmaterial an. Davon werden etwa 2,8 Millionen Tonnen Gestein für die Verbesserung und Renaturierung der Flachwasserzone im Urnersee verwendet und etwa 2,5 Millionen Tonnen in Airolo für die Anpassung des Geländes. Außerdem wird der Autobahnanschluss Airolo umgestaltet und die Autobahn auf einer Länge von 1000 m überdeckt.

Ab 2032 Straßenverkehr in beiden Röhren

Die Kosten für den Bau der zweiten Röhre belaufen sich nach aktueller Budgetierung auf rund 2 Milliarden Schweizer Franken (1,9 Milliarden Euro). Die Tunnelbauarbeiten sollen rund sieben Jahre dauern. Der Vortrieb erfolgt zugleich mit je einer Tunnelbohrmaschine von den Portalen beiAirolo und Göschenen. Nach derzeitigem Planungsstand soll die zweite Röhre Mitte 2029 in Betrieb gehen können. Anschließend wird die bestehende Röhre innerhalb eines Zeitraums von rund drei Jahren saniert.
Beide Röhren stehen dann ab 2032 zur Verfügung; allerdings wird nur eine Fahrspur pro Richtung dem Verkehr offenstehen, die andere dient als Pannenstreifen. Damit entfällt der Gegenverkehr, womit sich die Verkehrssicherheit erhöht. Das Dosiersystem, das den ausreichenden Abstand der Lastwagen im Tunnel reguliert, bleibt weiterhin bestehen.
G. B.
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