Vollständige Barrierefreiheit
im ÖPNV
Mit Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. Januar 2013 ergaben sich bezüglich der barrierefreien Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wichtige Änderungen. Der Gesetzgeber (Bund) hat festgelegt, dass für den ÖPNV in Deutschland mit Stichtag 1. Januar 2022 eine „vollständige Barrierefreiheit“ zu erreichen ist (§ 8 Abs. 3 PBefG i. d. F. v. 7.8.2013). Der bis dahin geltende Begriff einer „weitreichenden Barrierefreiheit“ wurde somit abgelöst. Eine Definition über die konkrete Ausgestaltung einer „vollständigen Barrierefreiheit“ erfolgte im...