Verwendung von Tunnelausbruch
Der Gründruck dieser Richtlinie beschreibt den technisch sinnvollen und rechtskonformen Umgang mit Tunnelausbruchmaterial. Das Bauwesen ist eines der wichtigsten Arbeitsgebiete hinsichtlich ökonomischer, ökologischer und soziokultureller Auswirkungen und hat in den meisten Volkswirtschaften einen wesentlichen Anteil am Bruttoinlandprodukt. Es hat einen Anteil von rund 40 % am Energiebedarf und über 50 % am Abfallaufkommen. Tunnelausbruchmaterial und dessen möglichst hochwertige und vollständige Verwertung stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems dar. Die Verwertung wirkt sich sowohl lokal und regional im Umfeld des Tunnelbaus als auch global durch Einsparung oder Austausch von stofflichen und energetischen Primärressourcen aus.
Die ÖBV will mit dieser Richtlinie zum Ausgleich unterschiedlicher Handlungsweisen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Ländern beitragen. Die Richtlinie beinhaltet Einzelheiten über die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen (Abfallwirtschaftsplan, Deponieverordnung und Altlastensanierungsgesetz), den Ablauf (Vor-, Haupt- und Kontrolluntersuchungen), mögliche Verwertungs- und Entsorgungswege (Gesteinskörnungen für Betonprodukte, Ringspaltmörtel, Tragschichten, Schüttmaterialien, Untergrundverfüllung usw.) bau- und umwelttechnische Qualitätssicherung und dazu Normen, Richtlinien und Vorschriften. Die Literaturangaben ermöglichen weitere Vertiefung.
Bis Herbst 2015 soll die Richtlinie in ihrer endgültigen Fassung erschienen sein. ⇥G.B.
Verwendung von Tunnelausbruch
Richtlinie (Gründruck), Mai 2015
57 Seiten DIN A 4 mit 10 Abb./Tab. und 28 Quellen; 21 Euro
(ausschließlich als Download)
Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv)