„Sichere Knotenpunkte für schwächere Verkehrsteilnehmer“
Schwächere Verkehrsteilnehmer benötigen einen besonderen Schutz im Straßenverkehr. Allerdings bedarf es keiner grundlegend neuen alters- oder gruppenspezifischen Entwurfsregelwerke. Das hat eine Studie im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ergeben, in der insbesondere das Unfallgeschehen an innerörtlichen Kreuzungen und Einmündungen sowie die Zusammenhänge mit der jeweiligen Infrastruktur untersucht wurden.
STUVA-Analyse mit neuen Erkenntnissen
Die Untersuchung für die UDV wurde unter Leitung der Bergischen Universität Wuppertal, Lehr- und Forschungsgebiet Straßenverkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik mit der STUVA und dem Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der Technischen Universität Dortmund durchgeführt. Die STUVA hatte im Rahmen der Studie den Auftrag, speziell die Unfallrisiken von Menschen mit Behinderung sowie die Wechselwirkungen zwischen barrierefreier Gestaltung und Gefährdungspotenzial für alle Verkehrsteilnehmer zu analysieren.
Einige bereits bekannte Einflussfaktoren, die zu einer Gefährdung auch von schwächeren Verkehrsteilnehmern führen, konnten auf Basis umfangreicher Unfallanalysen und Verkehrsbeobachtungen sicher verifiziert werden. Zudem ließen sich neue Erkenntnisse, insbesondere zum Verhalten älterer Pkw-Fahrer, gewinnen. Generell lässt sich aus der umfassenden Studie ableiten, dass die Gestaltung der in der Untersuchung identifizierten und analysierten unfallbelasteten Knotenpunkte häufig nicht den Planungsempfehlungen aktueller Regelwerke entsprach und somit nicht dem Stand der Technik und der Verkehrssicherheit. Viele der festgestellten Defizite, die zum Teil auch im direkten Bezug zum Unfallgeschehen standen, wären bei gemäß den aktuellen Regelwerken gestalteten Knotenpunkten nicht aufgetreten. Empfehlungen zur Gestaltung von Knotenpunkten müssen daher im Wesentlichen auf die Ausführungen aktueller Entwurfsregelwerke innerstädtischer Straßen und Knotenpunkte sowie von Fuß-, Rad- und barrierefreien Verkehrsanlagen verweisen. Dabei ist immer die Gesamtanlage unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer zu betrachten.
Mehr Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer
Die bestehenden aktuellen Regelwerke sind bei konsequenter Anwendung dazu geeignet, schwächeren Verkehrsteilnehmern einen hohen Schutz zu gewährleisten. Eine Verschärfung in Hinblick auf die Regelungen zum signaltechnisch geführten Linksabbieger würde allerdings besonders älteren Kraftfahrern helfen und auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Knotenpunkten im Allgemeinen beitragen. Analog gilt dies für die Gewährleistung ausreichender Sichtbeziehungen, was einen Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer bedeutet, insbesondere aber Kindern hilft. Aus Sicht der barrierefreien Gestaltung sind speziell die Gestaltung von Überquerungsstellen (Bordsteinkanten, Bodenindikatoren) sowie die Verwendung visueller Kontraste wichtig. Eine barrierefreie Gestaltung sollte zudem die Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen möglichst ausgewogen berücksichtigen. Mit diesem Ansatz des Designs für Alle wird der Straßenraum für möglichst viele Menschen selbstständig nutzbar. Dies ist auch erforderlich, um mit Blick auf die demografische Entwicklung eine zukunftsfähige Straßenraumgestaltung zu erreichen.
Der Schlussbericht zum Forschungsvorhaben sowie Kurzfassungen können auf den Internetseiten der UDV kostenlos heruntergeladen werden:
http://udv.de/de/strasse/pla
nung-und-betrieb/stadtstras
sen/wege-fuer-fussgaenger/sichere-kreuzungen-fuer-kin
der-und-aeltere