EU-Richtlinien

Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen

Im Rahmen der EU-Richtlinien 2008/43/EG und 2012/4/EU sind ab dem 5. April 2015 mit Sprengmitteln umgehende Unternehmen verpflichtet, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der eingelagerten und verwendeten Sprengmittel zu gewährleisten. Mitte 2013 begann das deutsche Unternehmen Ontaris GmbH & Co. KG daher ein System zu entwickeln, mit dem diese Richtlinien erfüllt werden.

Mehrere Monate wurden die Anforderungen und Prozesse in Steinbrüchen, Bergwerken und anderen Sprengorten analysiert. In enger Zusammenarbeit mit Sprengmeistern aus verschiedensten Bereichen wurde eine Anforderungsliste...

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Ausgabe 04/2014

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