Erster Rissfüllstoff mit DIBt-Gutachten
Als eines der ersten Instandsetzungsprodukte für Betonbauteile hat das DIBt dem Acrylatgel Rubbertitevon TPH das Gutachten zur Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Standsicherheit gemäß MVV TB, A 1.2.3.2 (DAfStb-Richtlinie für Instandsetzung von Betonbauteilen – Oktober 2001) erstellt.
Im Einführungserlass zur BAW Planerempfehlung 2017 sowie im Anhang der aktuellen ZTV-ING und ZTV-W sind DIBt-Gutachten als freiwillige Systemnachweise zur Qualitätssicherung vorgesehen. Diese Gutachten bescheinigen, dass ein harmonisiertes Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung zusätzlich die vom Hersteller angegebenen Leistungen für Bauwerksanforderungen in Deutschland erfüllt. Sie bieten für öffentliche Instandsetzungsarbeiten im Tunnelbau eine komfortable Alternative zu aufwendigeren projektspezifischen Produktnachweisen. (MVV TB Abschnitt D 3)
Das DIBt wurde als einzige in Deutschland benannte Stelle dieser Art (§ 30 BauPVO) vom Bund mit der Erstellung solcher Gutachten beauftragt. Die Erstellung von Gutachten für Riss-
injektionssysteme zur Betoninstandsetzung auf Grundlage der BAW Planerempfehlung 2017 erfolgte durch offizielle Beauftragung des Verkehrsministeriums. Als solche werden die Gutachten regelmäßig im Bereich des Verkehrswegebaus des Bundes als gleichwertige Alternative akzeptiert, sofern sie den projektspezifischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollumfänglich genügen. (BAWBrief 01/2017)
Die TPH Bausysteme GmbH hat bereits DIBt-Gutachten für weitere Rissfüllstoffe in Auftrag gegeben, die zukünftig Sachkundigen Planern sowie Öffentlichen Bauverwaltungen als zuverlässiger Leistungsnachweis zur Verfügung stehen werden.