DAUB-Empfehlung „Konfliktarmer Bauvertrag im Untertagebau“ veröffentlicht
Der Bau untertägiger Infrastrukturprojekte ist eine komplexe und langwierige Angelegenheit. Häufig kommt es während der Planung und insbesondere in der Ausführungsphase zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien. Diese entstehen durch notwendige Umplanungen aufgrund erst in späten Planungsphasen erkannten, technischen Herausforderungen, geänderten politischen Vorgaben, Regelwerksänderungen oder durch Bürgerproteste und zusätzliche Umweltanforderungen. Sind in den geschlossenen Bauvertragen keine hinreichenden Regelungen für derartige unvorhersehbare Entwicklungen getroffen worden, verursachen solche Konflikte in der Regel zeitliche und ökonomische Verluste bei allen Beteiligten.
Effiziente Projektumsetzung durch Konfliktvermeidung
Konfliktvermeidung hingegen führt zu effizienterer Projektumsetzung, besserer Termineinhaltung, höherer Planungssicherheit, Kostenstabilität und damit deutlich gesteigerter Zufriedenheit bei allen – sowohl bei den Termin- und Vertragsverantwortlichen als auch bei den Mitarbeitern.
Deshalb hat der Deutsche Ausschuss für das unterirdische Bauen (DAUB) jetzt eine Empfehlung für die Gestaltung konfliktarmer Bauverträge erarbeitet, die seit April 2020 auf der Homepage des DAUB heruntergeladen werden kann (www.daub-ita.de). Diese Empfehlung ist deshalb so bedeutsam, weil im DAUB alle am unterirdischen Bauen beteiligten Kräfte vertreten sind. Die 30 Mitglieder des DAUB sind paritätisch gewählte Fachleute von Behörden und öffentlichen Bauherren sowie aus Wissenschaft, Planung und der der Bauwirtschaft. Entsprechend schwierig war der Weg zur gemeinsamen Empfehlung: Seit gut 10 Jahren hat der in unterschiedlichen Zusammensetzungen tagende Arbeitskreis zum konfliktarmen Bauvertrag den Wortlaut der Empfehlung intensiv diskutiert.
Lösungen im Sinne des gemeinsamen Projektziels
Die nun vorliegende Empfehlung trägt den Interessen aller Gruppen Rechnung und soll die in jüngster Zeit bei Bauprojekten verstärkt zu beobachtende Entwicklung hin zu neuen Vertragsmodellen und Zusammenarbeitsformen unterstützen. Der DAUB ist der Überzeugung, dass in dieser Veröffentlichung wichtige Grundsätze zur Erstellung eines möglichst konfliktarmen Vertrages in angemessener Weise berücksichtigt wurden, ohne beispielsweise in die hoheitlichen Entscheidungsrechte der Bauherren einzugreifen.
In welcher Form die Empfehlung umgesetzt wird, kann und soll aber nicht durch den DAUB vorgegeben werden. Ganz entscheidend für den Erfolg dieser Empfehlung wird sein, dass sich die innere Haltung der Beteiligten weg von einer Parteiensicht (Auftraggeber, Auftragnehmer, Dienstleister) hin zu partnerschaftlichen Konfliktlösungen im Sinne des gemeinsamen Projektziels entwickelt. Und die Grundgedanken dieser Empfehlung können auch in laufenden Projekten sofort umgesetzt werden.
MBr